Tobii Dynavox Geräteleihstellungen – Besondere Allgemeine Geschäftsbedingungen1

BITTE LESEN SIE DIESE VEREINBARUNG SORGFÄLTIG, BEVOR SIE AN DEN TOBII DYNAVOX GERÄTELEIHSTELLUNGEN TEILNEHMEN ODER JEGLICHE DAMIT VERBUNDENE SOFTWARE VERWENDEN. WENN SIE NICHT ALLEN BESTIMMUNGEN DIESER VEREINBARUNG ZUSTIMMEN, DÜRFEN SIE NICHT AN DEN GERÄTELEIHSTELLUNGEN TEILNEHMEN. IM FALLE VON ABWEICHUNGEN ZWISCHEN DER ENGLISCHEN FASSUNG DIESER BEDINGUNGEN UND EINER ÜBERSETZUNG HAT DIE ENGLISCHE FASSUNG VORRANG. FÜR INFORMATIONEN UND UNTERSTÜTZUNG BEI DER IMPLEMENTIERUNG UNTERSTÜTZTER KOMMUNIKATION (UK) KONTAKTIEREN SIE BITTE: INFO.DACH@TOBIIDYNAVOX.COM.

Zweck der Geräteerprobungen

Die Leihgabe des Geräts erfolgt ausschließlich an Fachkräfte oder öffentliche Einrichtungen zum Zwecke der Prüfung und Bewertung von UK-Lösungen (Hard- und Software) im Hinblick auf deren mögliche Eignung, insbesondere in Bezug auf klinische Anwendbarkeit, und individuelle Einsatzszenarien. WICHTIG: Das Gerät darf weder für die Behandlung von Patienten noch für den persönlichen Gebrauch oder sonstige nicht-evaluative Zwecke eingesetzt werden. Das Gerät dient ausschließlich der Begutachtung und ist weder als Geschenk noch als Werbeartikel anzusehen.

Berechtigung & Anwendungsbereich

  • Geräte können ausschließlich von Fachkräften oder Institutionen angefordert werden.
  • Leihgaben sind auf die Begutachtung/Bewertung durch qualifiziertes Personal und ausschließlich in institutionellen oder professionellen Umgebungen beschränkt.
  • Es darf maximal ein aktives Leihgerät pro Begutachtungsfall genutzt werden; in begründeten professionellen Fällen können zusätzliche Gerätemodelle pro Gutachter bereitgestellt werden.
  • Die Ausleihe erfolgt ausschließlich anlassbezogen für den Einzelfall und dient der bedarfsgerechten Feststellung der geeigneten Kommunikationshilfe für die jeweilige versicherte Person.

Leihdauer & Nutzungsrechte

  • Die reguläre Leihdauer beträgt zwei (2) Wochen; Verlängerungen auf maximal drei bis vier Wochen können in Ausnahmefällen bei hinreichender Begründung gewährt werden.
  • Die Geräte bleiben Eigentum von Tobii Dynavox und sind nach Ablauf der Leihfrist unverzüglich zurückzugeben. Unterbleibt die Rückgabe, behält sich Tobii Dynavox rechtliche Schritte und/oder die Geltendmachung des vollen Gerätewerts vor.
  • Geräte dürfen nicht an Dritte weitergegeben, veräußert oder in sonstiger Weise verteilt werden.
  • Die Nutzung der auf dem Tobii Dynavox-Gerät enthaltenen oder zugänglichen Software unterliegt den Bestimmungen der Tobii Dynavox Endnutzer-Lizenzvereinbarung (EULA), die dem Gerät beigefügt ist und/oder auf Anfrage bei Tobii Dynavox erhältlich ist. Mit der Teilnahme an dieser Geräteleihstellung verpflichtet sich der Entleiher, sämtliche Bestimmungen der jeweils geltenden EULA hinsichtlich Installation, Nutzung und Einschränkungen der Gerätesoftware einzuhalten. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen Besonderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der EULA, gehen für softwarebezogene Fragen die Regelungen der EULA vor.

Rückmeldungs- & Berichtspflichten

Voraussetzung dieser Geräteleihstellung ist, dass der Entleiher zur Unterstützung der Evaluierung des Programms sowie zur kontinuierlichen Verbesserung unserer Hardware und Software, Rückmeldung erteilt. Diese Berichterstattung hat zeitnah, korrekt und gemäß den nachstehenden Punkten zu erfolgen:

Feedback:

  • Beurteilte Nutzer*in und deren Diagnose (z. B. CP, Rett-Syndrom, ALS) mit Begründung des Bedarfs an einem Kommunikationsgerät; Patientendaten sind zu anonymisieren/zu aggregieren, um Datenschutzvorgaben (insb. DSGVO) einzuhalten.
  • Zusammenfassung der bedarfsgerechten Feststellung der geeigneten Kommunikationshilfe: Welche Funktionalitäten des Kommunikationsgerätes konnten in der Beratungssituation genutzt werden, welche Funktionalitäten konnten nicht genutzt werden? Was wäre hierfür nötig um diese Funktionalitäten entsprechend durch die Nutzer*in nutzen zu können
  • Falls in Ihrer Beratung kein geeignetes Kommunikationsgerät ermittelt werden konnte, was sind die Gründe dafür?
  • Rückmeldung zu den professionellen Erfahrungen während der anlassbezogenen bedarfsgerechten Beratung zu folgenden Aspekten:
    • Passgenauigkeit des Hilfsmittels
    • der Funktionalität
    • der Bedienbarkeit
    • Festgestellte technische Defekte
    • Verbesserungsvorschläge
    • Anwenderfreundlichkeit
    • Therapeutischer Nutzen
    • Erforderlichen Softwareanpassungen
    • Ihrem Schulungsbedarf

Verantwortung des Entleihers

  • Das Gerät muss sich jederzeit unter der Aufsicht der Fachkraft/der entleihenden Institution befinden und darf nicht an Patienten oder sonstige Dritte weitergegeben werden.
  • Ein Weiterverkauf, eine Schenkung oder Spende des Leihgeräts ist unzulässig.
  • Der Entleiher muss diesen Bedingungen im Rahmen des digitalen Leihprozesses (DE-Webformular für Geräteleihstellungen) zustimmen. Das vollständige Ausfüllen des Formulars gilt als Annahme dieser Bedingungen.

Tobii Dynavox Pflichten

  • Bereitstellung von direktem technischem Support über den Tobii Dynavox Kundenservice.
  • Bereitstellung von Informationen, Schulungen und Software-Updates auf Anfrage.
  • Bereitstellung von Fernwartung/-support zur Sicherstellung der Aktualität und Funktionsfähigkeit der Geräte.

1Diese Bedingungen ersetzen alle vorherigen Vereinbarungen in Bezug auf Geräteerprobungen und können in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und den Richtlinien von Tobii Dynavox aktualisiert werden. Alle Geräteleihstellungen unterliegen der strikten Einhaltung des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) und der geltenden Wettbewerbsgesetze.