Der Weg zum Kommunikationsgerät

Der Weg zum Kommunikationsgerät

Wichtige Informationen

Ablauf einer Versorgung mit einem elektronischen Kommunikationsgerät von Tobii Dynavox bei der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

Wenn Sie sich für die Kommunikationsgeräte und Augensteuerungen von Tobii Dynavox interessieren, geben wir Ihnen im Folgenden wichtige Informationen, die Sie für die Beantragung benötigen.

1. Beratungstermin vereinbaren

Kontaktieren Sie einen unserer Vertriebspartner für ein persönliches Beratungsgespräch bei Ihnen zu Hause, in der Schule oder einer Einrichtung. Es besteht auch die Möglichkeit, von Tobii Dynavox in Zusammenarbeit mit Einrichtungen beraten zu werden. Bitte sprechen Sie uns hierzu an.

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2. Beratung

Bei einem Beratungsgespräch vor Ort oder in einer Einrichtung ist es notwendig, dass die begleitenden Angehörigen und Therapeuten oder Lehrer mit bei dem Termin dabei sind. Bei diesem Termin werden die Geräte und Kommunikationsstrategien erprobt. Zudem werden Ziele, die aktuelle Situation des Betroffenen und die Aufstellung des direkten Umfeldes besprochen.

3. Formulare für die Beantragung

Wenn sich in der Beratung eine klare Empfehlung für ein Kommunikationsgerät herausstellt, werden für die Beantragung folgende Dokumente benötigt:

  • Rezept / (rosa Kassenrezept bei Beantragung bei der GKV / Gültigkeit ab Ausstellungsdatum: 28 Tage). Das Rezept muss einen spezifischen Verordnungstext haben, der an das Hilfsmittel angepasst ist. Das Rezept belastet nicht das Budget des Arztes (Produktgruppe 16).
  • Therapeutische oder Pädagogische Stellungnahme und ggf. weitere Stellungnahmen von anderen Institutionen oder Personen. Was sollte darin enthalten sein?
    ✓ Erklärung, warum der Nutzer ein Kommunikationsgerät benötigt, welche Ziele verfolgt werden und wie die Ziele erreicht werden könnten. Die Stellungnahme sollte fachlich sein aber auch verständlich für den Sachbearbeiter.
  • Beratungsprotokoll (wird vom Berater erstellt)
  • Kostenvoranschlag (wird vom Berater erstellt)

Wichtig: Diese Formulare senden Sie bitte an den Vertriebspartner, mit dem Sie die Beantragung durchführen werden. Dieser wird die Unterlagen digital und fachgerecht bei Ihrer Krankenkasse einreichen und Sie im weiteren Prozess unterstützen.

4. Auslieferung und Schulung

Nachdem das Gerät genehmigt worden ist, wird der Vertriebspartner mit Ihnen einen Auslieferungstermin vereinbaren. Bei diesem Termin wird das Hilfsmittel auf den Nutzer eingestellt und dieser sowie das Umfeld geschult.

5. Wichtige Informationen / Ablehnung

  • Bitte reichen Sie Rezept und Stellungnahme nicht selbst bei Ihrer Krankenkasse ein! Bitte senden Sie alle Unterlagen an den Vertriebspartner.
  • Die Gesetzlichen Krankenkassen prüfen bei jeder Beantragung einen Wiedereinsatz von eingelagerten, gebrauchten Geräten. Bitte informieren Sie in diesem Fall Ihren Berater.
  • Kommunikationshilfen belasten nicht das Budget des Arztes.
  • Nach der Einreichung aller Unterlagen über den Vertriebspartner hat die Gesetzliche Krankenkasse innerhalb einer Rahmenfrist von 2 Monaten eine Entscheidung zu fällen. Diese Fristen sind geregelt im § 18 Sozialgesetzbuch IX. Die Krankenkasse ist verpflichtet, Sie über Verzögerungen zu informieren. Wir empfehlen Ihnen aber aktiv nachzufragen, wie der Stand der Bearbeitung ist.
  • Im Falle einer Ablehnung nutzen Sie ihr Recht auf einen Widerspruch. Dieser muss innerhalb eines Monats erfolgen und in schriftlicher Form sein. Es ist hilfreich in diesem Fall eine Begründung und ggf. eine weitere Stellungnahme mit dem Widerspruch einzureichen. Bitte informieren Sie in diesem Fall Ihren Berater.
  • Ihre Rechte sind im SGB V - § 33 Abs. 1 S. 1 geregelt und sagen grundsätzlich aus:

Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um (...) eine Behinderung auszugleichen, soweit die Hilfsmittel nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen (...) sind. Ein Hilfsmittel ist von der Krankenkasse immer dann zum Ausgleich der Behinderung zu gewähren, wenn es die Auswirkungen der Behinderung im täglichen Leben beseitigt oder mildert und damit ein Grundbedürfnis betrifft. Zu diesen Grundbedürfnissen gehört die Erschließung eines geistigen Freiraums, u.a. das Aufnehmen von Informationen sowie die Kommunikation mit anderen Menschen. Als Grundbedürfnis anerkannt ist auch die passive Erreichbarkeit des Versicherten in seinem Wohnbereich, d.h. die Wahrnehmung unangekündigter, spontaner Besuche.

1. Beratungstermin vereinbaren

Kontaktieren Sie einen unserer Vertriebspartner für ein persönliches Beratungsgespräch bei Ihnen zu Hause, in der Schule oder einer Einrichtung. Es besteht auch die Möglichkeit, von Tobii Dynavox in Zusammenarbeit mit Einrichtungen beraten zu werden. Bitte sprechen Sie uns hierzu an.

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2. Beratung

Bei einem Beratungsgespräch vor Ort oder in einer Einrichtung ist es notwendig, dass die begleitenden Angehörigen und Therapeuten oder Lehrer mit bei dem Termin dabei sind. Bei diesem Termin werden die Geräte und Kommunikationsstrategien erprobt. Zudem werden Ziele, die aktuelle Situation des Betroffenen und die Aufstellung des direkten Umfeldes besprochen.

3. Formulare für die Beantragung

Bitte erkundigen Sie sich beim Beratungstermin, welche Dokumente Sie für die Finanzierungsbegleitung benötigen.

  • Ärztlicher Verordnungsschein für das Hilfsmittel besorgen
  • Kostenvoranschlag (Kann der Klient bei den Vertriebspartnern einholen)

4. Auslieferung und Schulung

Nachdem das Gerät genehmigt worden ist, wird der Vertriebspartner mit Ihnen einen Auslieferungstermin vereinbaren. Bei diesem Termin wird das Hilfsmittel auf den Nutzer eingestellt und dieser sowie das Umfeld geschult.

1. Anmeldung / Antrag

  • Stellen Sie einen Antrag für Vorabklärung an die Invalidenversicherung (IV) des Wohnkantons und senden Sie eine Kopie an den Vertriebspartner. Dieser Antrag wird von der IV geprüft. Teilweise wird die SAHB (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft Hilfsmittelberatung für Behinderte und Betagte) als weitere Institution hinzugezogen. Diese wird beauftragt, fachtechnische Gutachten zu erstellen. In der ersten Phase der Versorgung wird geprüft, ob der Klient tatsächlich Anspruch auf ein Hilfsmittel hat.
  • Erfolgt eine Kostengutsprache der IV, vereinbart der gewählte Vertriebspartner einen Termin mit den am Versorgungsprozess beteiligten Personen. Neben der versicherten Person können dies u.a. Angehörige, Lehrpersonen, Therapeuten und Pflegepersonen sein. Bei der Vorabklärung wird ein geeignetes System evaluiert.

Vertriebspartner in der Schweiz sind:

E-Mail: info@b-at.ch
Website: https://b-at.ch

2. Abklärung

  • Während dem Vorabklärungstermin vor Ort werden verschiedene Hilfsmittel ausprobiert und entschieden, welches Hilfsmittel und wie viele Dienstleitungsstunden beantragt werden.
  • Aufgrund der Ergebnisse der Vorabklärung wird ein Fachbericht und Kostenvoranschlag für die entsprechende Lösung, inklusive der benötigten Dienstleistungen für die Schulung, an die IV gesendet.
  • Der erstellte Bericht und die Offerte werden von der IV geprüft. Auch die SAHB kann erneut mit einem fachtechnischen Gutachten beauftragt werden.

3. Realisation

  • Die IV beurteilt und erteilt den Auftrag (Kostengutsprache) für das Gebrauchstraining und das Hilfsmittel an den Vertriebspartner.
  • Der Vertriebspartner kommt für die Gebrauchstrainings vor Ort und bringt das Hilfsmittel mit. Es finden in der Regel mehrere Termine vor Ort statt.
  • Nach dem Gebrauchstraining wird ein Abschlussbericht verfasst und gemeinsam mit der Rechnung an die IV gesendet.
  • Die IV erteilt die dritte Kostengutsprache und bestätigt damit die Übernahme der Kosten für das Hilfsmittel. Bei einem negativen Abschluss wird das gelieferte Material vom Leistungserbringer zurückgenommen und die erbrachten Dienstleistungen verrechnet.

4. Betreuung

  • Ergänzende Betreuung, Beratung und Schulung, sowie Wartung und Reparatur durch Vertriebspartner. Diese benötigt teilweise eine Kostengutsprache durch die IV.

5. Bei Fragen zum Versorgungsablauf und den Kommunikationslösungen von Tobii Dynavox wenden Sie sich gerne an unser Team.

Ausleihe von Tobii Dynavox Kommunikationsgeräten

Kind mit ihrer Mutter, die ein UK-Gerät verwendet

Kommunikationsgeräte für die Beratung

Sie haben einen Klienten, für den ein Kommunikationsgerät in Frage kommt, aber kein Beratungsgerät in Ihrer Einrichtung? Gerne unterstützen wir Sie mit einer kostenlosen Ausleihe eines Geräts über einen Zeitraum von circa 2 Wochen in Kombination mit einer verbindlichen Einweisung. Leihgeräte können von Einrichtungen sowie von Fachpersonen, die mit UK-Nutzer:innen zusammenarbeiten, beantragt werden.

Kommunikationsgeräte für Fortbildungen und Veranstaltungen​

Halten Sie Vorträge oder geben Sie Schulungen zum Thema Unterstützte Kommunikation und würde gerne unsere Kommunikationslösungen vorstellen? Möchten Sie diese nutzen, um Kommunikationsmaterialien vorzubereiten und mit anderen zu teilen? Dann unterstützen wir Sie gerne mit einer Ausleihe.

Mitarbeiter von Tobii Dynavox verbringen Zeit mit einem UK-Gerät
Mitarbeiter von Tobii Dynavox arbeiten mit dem Kunden zusammen, um deren UK-Gerät zu personalisieren.

Beratungstage in Ihrer Einrichtung​

Sie haben die Möglichkeit, Beratungstage in Ihrer Einrichtung zusammen mit unserem Team zu organisieren. An einem Beratungstag können mehrere Personen mit Kommunikationseinschränkungen in Bezug auf Lösungen der UK beraten werden. Schreiben Sie dazu einfach eine E-Mail mit Angaben zu Ort, möglichen Zeitraum, und den zu beratenden Personen an info.dach@tobiidynavox.com.

Folgende Geräte stehen zur Verfügung

Tobii Dynavox TD I-Series sprachgenerierendes Gerät

TD I-Serie

Ein speziell entwickeltes Kommunikationsgerät, das mit Ihren Augen gesteuert wird, um zu kommunizieren und auf Windows zuzugreifen.

Tobii Dynavox TD Pilot sprachgenerierendes Gerät

TD Pilot

Ein iPad-basiertes Kommunikationsgerät, das mit Ihren Augen gesteuert wird, um zu kommunizieren und auf iPadOS zuzugreifen.

Tobii Dynavox TD I-110 Kommunikationsgerät mit der App TD Snap

TD I-110

Ein Windows-basiertes, speziell entwickeltes Sprachausgabegerät mit Touchscreen, auf dem die App TD Snap vorinstalliert ist.

Hier können Sie ein Leihgerät beantragen​

Füllen Sie einfach über den nachstehenden Button das Antragsformular aus und wir werden uns anschließend mit Ihnen in Verbindung setzen.