Überblick
Überblick
Ablauf einer Versorgung mit einem elektronischen Kommunikationsgerät von Tobii Dynavox bei der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
Wenn Sie sich für die Kommunikationsgeräte und Augensteuerungen von Tobii Dynavox interessieren, geben wir Ihnen im Folgenden wichtige Informationen, die Sie für die Beantragung benötigen.
Kontaktieren Sie einen unserer Vertriebspartner für ein persönliches Beratungsgespräch bei Ihnen zu Hause, in der Schule oder einer Einrichtung. Es besteht auch die Möglichkeit, von Tobii Dynavox in Zusammenarbeit mit Einrichtungen beraten zu werden. Bitte sprechen Sie uns hierzu an.
Bei einem Beratungsgespräch vor Ort oder in einer Einrichtung ist es notwendig, dass die begleitenden Angehörigen und Therapeuten oder Lehrer mit bei dem Termin dabei sind. Bei diesem Termin werden die Geräte und Kommunikationsstrategien erprobt. Zudem werden Ziele, die aktuelle Situation des Betroffenen und die Aufstellung des direkten Umfeldes besprochen.
Wenn sich in der Beratung eine klare Empfehlung für ein Kommunikationsgerät herausstellt, werden für die Beantragung folgende Dokumente benötigt:
Wichtig: Diese Formulare senden Sie bitte an den Vertriebspartner, mit dem Sie die Beantragung durchführen werden. Dieser wird die Unterlagen digital und fachgerecht bei Ihrer Krankenkasse einreichen und Sie im weiteren Prozess unterstützen.
Nachdem das Gerät genehmigt worden ist, wird der Vertriebspartner mit Ihnen einen Auslieferungstermin vereinbaren. Bei diesem Termin wird das Hilfsmittel auf den Nutzer eingestellt und dieser sowie das Umfeld geschult.
Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um (...) eine Behinderung auszugleichen, soweit die Hilfsmittel nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen (...) sind. Ein Hilfsmittel ist von der Krankenkasse immer dann zum Ausgleich der Behinderung zu gewähren, wenn es die Auswirkungen der Behinderung im täglichen Leben beseitigt oder mildert und damit ein Grundbedürfnis betrifft. Zu diesen Grundbedürfnissen gehört die Erschließung eines geistigen Freiraums, u.a. das Aufnehmen von Informationen sowie die Kommunikation mit anderen Menschen. Als Grundbedürfnis anerkannt ist auch die passive Erreichbarkeit des Versicherten in seinem Wohnbereich, d.h. die Wahrnehmung unangekündigter, spontaner Besuche.
Kontaktieren Sie einen unserer Vertriebspartner für ein persönliches Beratungsgespräch bei Ihnen zu Hause, in der Schule oder einer Einrichtung. Es besteht auch die Möglichkeit, von Tobii Dynavox in Zusammenarbeit mit Einrichtungen beraten zu werden. Bitte sprechen Sie uns hierzu an.
Bei einem Beratungsgespräch vor Ort oder in einer Einrichtung ist es notwendig, dass die begleitenden Angehörigen und Therapeuten oder Lehrer mit bei dem Termin dabei sind. Bei diesem Termin werden die Geräte und Kommunikationsstrategien erprobt. Zudem werden Ziele, die aktuelle Situation des Betroffenen und die Aufstellung des direkten Umfeldes besprochen.
Bitte erkundigen Sie sich beim Beratungstermin, welche Dokumente Sie für die Finanzierungsbegleitung benötigen.
Nachdem das Gerät genehmigt worden ist, wird der Vertriebspartner mit Ihnen einen Auslieferungstermin vereinbaren. Bei diesem Termin wird das Hilfsmittel auf den Nutzer eingestellt und dieser sowie das Umfeld geschult.
Vertriebspartner in der Schweiz sind:
Sie haben einen Klienten, für den ein Kommunikationsgerät in Frage kommt, aber kein Beratungsgerät in Ihrer Einrichtung? Gerne unterstützen wir Sie mit einer kostenlosen Ausleihe eines Geräts über einen Zeitraum von circa 2 Wochen in Kombination mit einer verbindlichen Einweisung. Leihgeräte können von Einrichtungen sowie von Fachpersonen, die mit UK-Nutzer:innen zusammenarbeiten, beantragt werden.
Halten Sie Vorträge oder geben Sie Schulungen zum Thema Unterstützte Kommunikation und würde gerne unsere Kommunikationslösungen vorstellen? Möchten Sie diese nutzen, um Kommunikationsmaterialien vorzubereiten und mit anderen zu teilen? Dann unterstützen wir Sie gerne mit einer Ausleihe.
Sie haben die Möglichkeit, Beratungstage in Ihrer Einrichtung zusammen mit unserem Team zu organisieren. An einem Beratungstag können mehrere Personen mit Kommunikationseinschränkungen in Bezug auf Lösungen der UK beraten werden. Schreiben Sie dazu einfach eine E-Mail mit Angaben zu Ort, möglichen Zeitraum, und den zu beratenden Personen an info.dach@tobiidynavox.com.
Ein speziell entwickeltes Kommunikationsgerät, das mit Ihren Augen gesteuert wird, um zu kommunizieren und auf Windows zuzugreifen.
Ein iPad-basiertes Kommunikationsgerät, das mit Ihren Augen gesteuert wird, um zu kommunizieren und auf iPadOS zuzugreifen.
Ein Windows-basiertes, speziell entwickeltes Sprachausgabegerät mit Touchscreen, auf dem die App TD Snap vorinstalliert ist.
Füllen Sie einfach über den nachstehenden Button das Antragsformular aus und wir werden uns anschließend mit Ihnen in Verbindung setzen.